Verhaltenstherapeutische Gemeinschaftspraxis Kirchhellen

Dr. Johanna Thünker & Beatrix Habel

Verhaltenstherapie
Psychologische Psychotherapeutinnen in Bottrop - Kirchhellen

Kostenübernahme

Eine Kostenüberahme ist grundsätzlich über gesetzliche sowie private Krankenkassen möglich, außerdem (z.B. nach Arbeitsunfällen) über die Berufsgenossenschaften.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht der Gesetzgeber seit April 2017 zunächst die Durchführung einer sogenannten „Sprechstunde“ durch. Diese besteht aus ein bis drei Terminen, die zur Klärung der Frage dienen, worunter man genau leidet (Diagnostik) und ob die angebotene Psychotherapie für einen passend ist. Anschließend können weitere zwei bis vier sogenannte probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) durchgeführt werden. Danach ist Psychotherapie eine antragspflichtige Leistung und muss schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Da die Bewilligung eines solchen Antrags bis zu fünf Wochen dauern kann, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen beizubringen, um die Beantragung und damit den Beginn der Behandlung nicht zu verzögern.

Bei der privaten Krankenversicherungen werden zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt. Danach ist Psychotherapie auch hier eine antragspflichtige Leistung und muss schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Die Anforderungen sowie die beantragbaren Therapiekontingente variieren dabei zum Teil stark, darum möchten wir Sie bitten, sich frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle zu informieren.

Ihr direkter Kontakt
Tel.: 0 20 45 / 4 11 22 66
Fax: 0 20 45 / 4 11 22 61
E-Mail:
Erreichbarkeit Sekretariat
Mo: 10.30 - 13.30 Uhr
Do:   8:30 - 11:30 Uhr

Bitte nehmen Sie zur Vereinbarung oder Absage von Terminen immer telefonisch Kontakt mit uns auf.